Risikomanagement bedeutet für viele nur einen unnötigen bürokratischen Aufwand, ohne einen erkennbar nachhaltigen kaufmännischen Nutzen erkennen zu können. Doch dabei bietet ein gut entwickeltes System zum Umgang mit Risiken viele Vorteile und leistet einen positiven Beitrag zum Unternehmenswert. Unsere Aufgabe ist es, Ihnen genau diese Vorteile näher zu bringen und Sie von der Wichtigkeit eines Risikomanagementsystems zu überzeugen.
Durch das ständige Überwachen und die Vorbereitung auf das Eintreten möglicher Risiken werden Kosten für die Risikobewältigung reduziert. Man plant die mögliche Schadenshöhe und bildet ausreichend Rücklagen. Zudem verbessern sich Planbarkeit und Steuerbarkeit der Zahlungsströme, was die Wahrscheinlichkeit unerwartet hoher Kosten senkt.
Durch das Auftreten mehrerer unvorhersehbarer Risiken kann es aufgrund niedriger Risikotragfähigkeiten schnell zur Zahlungsunfähigkeit kommen. Durch ein gut geführtes Risk Management können die meisten Risiken abgewendet werden, bevor es zum Schadensfall kommt. So wird die Wahrscheinlichkeit einer Krise so gering wie möglich gehalten. Sowohl Vorstand, als auch Mitarbeiter werden über Risiken aufgeklärt und im Umgang mit ihnen geschult.
Fortschritt und Entwicklung-das Ziel für jedes Unternehmen. Schnelle wirtschaftliche Veränderungen bringen neue Herausforderungen in den Geschäftsalltag. Hat man ein gut organisiertes Risikomanagement, können sich diese Herausforderungen zu Chancen entwickeln. Durch eine gute Vorbereitung auf mögliche Risikosituationen können Krisen verhindert und damit der Fortbestand Ihres Unternehmens gesichert werden.
Trotz guter langfristiger Zukunftsperspektiven kann eine fehlende Risikopolitik ein unbefriedigendes Rating zur Folge haben. Durch ein sorgfältiges Risikomanagement wird eine bessere Planung Ihrer Unternehmenszukunft möglich und damit Ihr Rating langfristig verbessert. Dieses hat zu Folge, dass Sie günstigere Zinskonditionen verhandeln können und sich Ihre Versicherungbeiträge deutlich reduzieren.
Sicherlich haben Sie schon einmal von dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KontraG) und dem Aktiengesetz gehört. Der wohl bekannteste Artikel ist § 91 Absatz 2 des Aktiengesetzes, aus dem hervorgeht, dass der Vorstand geeignete Maßnahmen zu treffen hat, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit dem Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden. Dies ist nur ein Beispiel dafür, dass die Notwendigkeit eines Risikomanagementsystems im Unternehmen auch gesetzlich besteht. Sicherlich denkt man im ersten Moment nur, dass Gesellschaften, die dem Aktiengesetz unterliegen, diese Regelungen befolgen müssen. Allerdings hat das Gesetz eines Ausstrahlwirkung auf den Pflichtrahmen der Geschäftsführer sämtlicher Gesellschaftsformen und ist daher für jedes Unternehmen relevant.
Es ist psychologisch bewiesen, dass die intuitiv richtige Einschätzung von Risiken eine Schwäche von Menschen und somit auch von Managern ist. Die Tatsache, dass Menschen zudem eine begrenzte kognitive Leistungsfähigkeit und eine selektive Informationsaufnahme in Entscheidungssituationen haben, führt oft zu einer verzerrten Wahrnehmung von Risiken. Dies mag im Alltagsgeschehen oft keine große Rolle spielen. Doch sobald unternehmerische Entscheidungen getroffen werden müssen, sollte eine objektive Einschätzung der Situation an erster Stelle stehen. Und genau das wird Ihnen durch ein gut aufgestelltes Risikomanagement ermöglicht. Durch gezielt eingesetzte formale Methoden zur Risikoanalyse oder entscheidungsvorbereitender Simulationsmodelle vertraut man nicht mehr nur auf die Intuition. Unter Berücksichtigung von Risiken und aller möglichen Handlungsalternativen werden so unternehmerische Entscheidungen bestmöglich vorbereitet.